Ihre Anwälte
„ Man kann allem etwas Gutes abgewinnen...auch einer Scheidung! “
Dipl.Jur. Simone Wieland
Rechtsanwältin und Fachanwältin
2009 | Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht |
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2007 | Ernennung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht |
2003 | Ernennung zur Rechtsanwältin |
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg |
LL.M. Xiao Li
Rechtsanwältin der VR China
2020 | Exklusiver Partner CDC - China Debt Consulting GmbH |
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2018 | Rechtsberater, Lüzhengyuntian (Beijing) Co., Ltd. |
2010 | Rechtsberater, China Great Venture Capital Co., Ltd. |
2008 | Hauptberuflicher Anwalt, Shandong Zhengteng Law Firm |
2008 | Ernennung zur Rechtsanwältin in China |
Studium an der China University of Political Science and Law Beijing mit Spezialisierung auf Zivil- und Handelsrecht |
Philosophie und Arbeitsweise
Seit über 15 Jahren sind wir in ganz Deutschland und China rund um das Thema Scheidung mit viel Spaß und Leidenschaft für unsere Mandanten unterwegs. Für uns ist und war schon immer ein fairer Umgang aller Personen untereinander auch im Falle einer Scheidung wichtig. Nachdem wir im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit immer wieder beobachten mussten und konnten, wie sehr im Rahmen einer bi-nationalen Scheidung die Kenntnis beider Rechtsordnungen unerlässlich ist, haben wir Die-chinesische-Scheidung ins Leben gerufen. Wir stehen für schnelle, faire und saubere Scheidungen zum Wohle unserer Mandanten, aller anderen Beteiligten und bedürftiger Menschen, die mit einem Teil der Einnahmen unterstützt werden.
Ob Sie eine schnelle und einfache einvernehmliche Scheidung über unsere Plattform beauftragen oder fundierte juristische Beratung im Rahmen einer strittigen Scheidung benötigen, von uns erhalten Sie immer eine durchdachte Gesamtlösung von Spezialisten passgenau zu Ihren Bedürfnissen.
Auch wenn wir die wenigsten unserer Mandanten vor Ort in unseren Kanzleiräumen beraten, findet der Kontakt nicht nur via Kontaktformular und E-Mail statt. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch, auf Wunsch auch gerne "face to face" über SKYPE.
Zertifikate
Qualität durch Fortbildung
Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte (§ 43 a Abs. 6 BRAO). Wird der Nachweis regelmäßiger Fortbildung erbracht, so erhält man dies von der Bundesrechtsanwaltskammer entsprechend bestätigt.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein bezeichnet sich selbst als Familienanwälte. Sie stellt eine Plattform für die Erörterung familienrechtlicher Fragen unter den Kollegen dar und bildet ihre Mitglieder auf dem Gebiet des Familienrechts fort.