FAQs wesentliches in Kürze
Im Rahmen der FAQs fassen wir nochmal alle wesentlichen Aspekte aus dem kompletten Internetauftritt kurz zusammen
Worauf sind wir spezialisiert?
Menschen die in
- Ehen (in China oder Deutschland geschlossen) mit einem chinesischen und einem deutschen Ehepartner leben
- Ehen von deutschen Staatsangehörigen, die in China leben
- Ehen von chinesischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben
- internationale Ehen mit einem chinesischen Staatsangehörigen, die in China oder Deutschland den Familienwohnsitz begründet haben
und sich scheiden lassen möchten.
Wir kennen das chinesische Scheidungsrecht und das deutsche Scheidungsrecht. Wir können Sie also nicht „nur“ einvernehmlich scheiden lassen, sondern auch zu allen anderen Fragestellungen rund um Vermögensauseinandersetzung und unterhalt beraten.
Wir kennen keine Sprachbarrieren und kommunizieren je nachdem auf Chinesisch oder Deutsch.
Wie funktioniert die Online-Scheidung?
Egal ob Sie sich in China oder in Deutschland aufhalten. Wir begleiten Ihr Scheidungsverfahren kompetent und zu günstigen Konditionen in Deutschland und in China. Die Kommunikation findet per Fernkommunikationsmittel und hautsächlich online statt. Sie können dabei entscheiden, ob Sie ein Webmeeting, ein Telefonat oder E-Mail bevorzugen.
Die Online Scheidung ist der schnellste und günstigste Weg einer einvernehmlichen Ehescheidung.
Darüber hinaus kann das Scheidungsverfahren bequem von zu Hause aus eingeleitet werden.
Wie wird die Scheidung eingereicht?
Nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme übersenden wir Ihnen unseren Fragebogen, den Mandantenaufnahmebogen sowie eine Vollmacht. Idealer Weise haben Sie die Unterlagen bereits vor unserem ersten Telefonat vorausgefüllt und wir können unser erstes Telefonat bereits entsprechend vorbereiten.
Gemeinsam legen wir eine Strategie für Ihren Fall fest und bestimmen das für Sie günstigste Vorgehen, ein örtlich und sachlich zuständiges Gericht sowie die für sie beste Rechtswahl.
Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung wird der Scheidungsantrag unmittelbar eingereicht, ansonsten ist ggf. noch vorgerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite hilfreich. Sie werden über alle weiteren Schritte jeweils persönlich und per E-Mail informiert.
Durch die Abwicklung per E-Mail ist die Mandantenbetreuung weltweit möglich und es kann, ohne die Zeitverschiebung im Hinterkopf haben zu müssen, jederzeit kommuniziert werden.
Eine „Online-Scheidung“ ist für Scheidungsverfahren mit Auslandsbezug ideal geeignet.
Ist ein deutsches Gericht örtlich und sachlich zuständig?
Egal ob Sie in China oder in Deutschland geheiratet oder gelebt haben oder noch immer leben, bei einem deutschen Familiengericht kann die Scheidung eingereicht werden, wenn ein persönlicher Bezug zu Deutschland besteht. Das ist der Fall, wenn Sie oder Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder wenigstens ein Ehepartner den Wohnsitz in Deutschland hat.
Müssen beide Ehegatten vor Gericht erscheinen?
Das deutsche Scheidungsrecht schreibt in § 128 FamFG eine persönliche Anhörung der Ehegatten vor. Das Gericht kann jedoch Ausnahmen machen. Es ist also nicht in jedem Fall notwendig, dass die Ehegatten zur Anhörung anreisen.
Das Gericht kann ein Rechtshilfeersuchen zur Vernehmung der Eheleute im Ausland stellen. Die Eheleute werden dann durch ein ausländisches Gericht im Wege der Amtshilfe angehört.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht die persönliche Anhörung der Eheleute durch eine schriftliche Erklärung ersetzt. Die Erklärung muss dann durch eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigt werden. Den Scheidungstermin kann der Rechtsanwalt dann allein wahrnehmen, was den Ehegatten nochmals Zeit und Reisekosten erspart.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten werden wir immer im Vorfeld soweit als möglich detailliert berechnen. Ob in Ihrem Fall die gesetzlichen Gebühren, ein Pauschal- oder Stundenhonorar zur Anwendung kommt entscheidet sich am jeweiligen Einzelfall und seinen Modalitäten.
Sie erhalten auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag, bevor wir kostenpflichtig für Sie tätig werden.
Durch das Absenden des Fragebogens entsteht noch kein Mandatsverhältnis und es fallen noch keine Kosten an. Erst nach dem ersten kostenfreien Telefonat entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
Kann die Scheidung mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden?
Bevor der Scheidungsantrag eingereicht wird, sollte man überlegen, welcher Weg am günstigsten ist.
Bei Einvernehmlichkeit reicht es folglich aus, einen Rechtsanwalt mit der Betreuung des Scheidungsverfahrens zu beauftragen. Sollten beide Ehepartner die Scheidung wollen, ist es vollkommen ausreichend, wenn der Scheidungsantrag von einem Ehepartner eingereicht wird. Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es das Scheidungsverfahren alleine mit einem Anwalt durchzuführen.
Streiten sich die Ehegatten jedoch über Scheidungsfolgesachen, wie Unterhalt, Hausratsteilung und Vermögensteilung bereits im Vorfeld, so kann versucht werden eine entsprechende Scheidungsfolgenvereinbarung zu finden. Sollte auch dies scheitern, so wird kein Weg an zwei Anwälten und einem streitigen Verfahren vorbeiführen.
Scheidungsauftrag
Durch das Absenden des Fragebogens entsteht noch kein Mandatsverhältnis und es fallen noch keine Kosten an. Erst nach dem ersten kostenfreien Telefonat entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
Sollten Sie sich während des Scheidungsverfahrens entschließen, die Scheidung zurückziehen zu wollen, ist dies jederzeit möglich.
Während des gesamten Verfahrens stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.