Scheidungsvorbereitungen in China

1) Wahl der Scheidungsmethode

Es gibt nach chinesischem Recht zwei Möglichkeiten eine Ehe aufzulösen: Eine einvernehmliche Scheidung bei der Eheregistrierungsverwaltung oder eine Scheidung durch einen Rechtsstreit vor dem Volksgericht.

Die einvernehmliche Scheidung ist in der Regel immer die beste Option für die Auflösung einer Ehe.

Für Parteien, deren Wohnsitz außerhalb von China registriert ist, ist eine Scheidung durch gerichtliche Schlichtung bequemer, wirtschaftlicher und schneller.

Für eine Partei in einem fremden Land, die nicht in der Lage ist, eine einvernehmliche Ehescheidung im Inland oder eine im Ausland geschlossene Ehe zu vollziehen, und die Parteien sich im Land scheiden lassen wollen, ist die gerichtliche Scheidungsmediation ein guter Weg.

Wenn es zwischen den Eheleuten keine Einigung bei der Teilung des gemeinsamen Eigentums und oder dem Sorgerecht für die Kinder gibt, so kann die Scheidung nach chinesischem Recht nur durch einen Rechtsstreit erreicht werden.

2) Beweise

In China gibt es das Prinzip der Schuld bei der Scheidung. Dieses Prinzip gab es in Deutschland unter dem Namen Zerrüttungsprinzip bis 1976. In Deutschland ist seitdem irrelevant wer für die Scheidung verantwortlich ist. In China spielt dies aber eine Rolle und kann Auswirkungen auf die Güterteilung und andere Teile des Verfahrens haben. Deswegen ist es in China bzw. bei der Anwendung chinesischen Rechts evtl. relevant zu beweisen, wer Schuld an der Trennung und Auflösung der ehelichen Gemeinschaft ist. Dies spielt in China vor allem bei außerehelichen Affären eine Rolle.

Wichtig ist aber vor allem ein klares Bild über das gemeinsame Vermögen der Eheleute, um Verschleierung und Übertragung des gemeinsamen Eigentums an Dritte zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Relevante Nachweise sind beispielsweise: Nachweise zu Unternehmensanteilen, relevante Jahresabschlüsse, Bankkonten, Kontonummern, Aktiendepots, Eigentumsrechte, Edelmetalle, Einkaufsrechnungen von Gemeinschaftseigentum usw. Derartige Papiere sind unbedingt zu Beweiszwecken zu kopieren oder zu fotografieren.