Scheidungsabfindung nach chinesischem Recht

Obwohl Scheidungsentschädigungen in Scheidungsfällen eine Ausnahme sind werden sie bei Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zugesprochen.

(I) Rechtliche Voraussetzungen für die Einreichung von Scheidungsanträgen

Das chinesische BGB legt in Paragraph 1091 fest, dass die verschuldensunabhängige Partei das Recht hat Schadensersatz zu verlangen, wenn einer der folgenden Umstände zur Scheidung führt:

  1. Bigamie
  2. wenn der Ehegatte mit einer anderen Person zusammenwohnt
  3. wo häusliche Gewalt ausgeübt wird
  4. der Missbrauch oder die Vernachlässigung von Familienmitgliedern stattfindet.

Nach dem Gesetz kann das Gericht nur dann dem Antrag des Unschuldigen auf Schadenersatz stattgeben, wenn bei dem Schuldigen die oben erwähnten rechtlichen Umstände vorliegen. Es ist unwahrscheinlich, dass das Gericht eine Entschädigungsklage unterstützt, wenn nur eine außereheliche Affäre vorliegt, d.h. Sex außerhalb der Ehe.

"Zusammenleben eines Ehegatten mit einer anderen Person" bedeutet, dass der Ehegatte mit einer Person des anderen Geschlechts außerhalb der Ehe, nicht im Namen des Paares, auf einer kontinuierlichen und stabilen Basis zusammenlebt. Im Falle eines Paares handelt es sich um "Bigamie", wie in Punkt 1 beschrieben.

"Häusliche Gewalt" bedeutet, dass der Täter geschlagen, gefesselt, verstümmelt, die persönliche Freiheit gewaltsam eingeschränkt oder auf andere Weise beeinträchtigt hat. Es handelt sich um eine Handlung, die einem Familienmitglied einen bestimmten körperlichen oder geistigen Schaden zufügt. Häusliche Gewalt, die kontinuierlich und häufig auftritt, stellt Missbrauch dar.

(II) Schadenersatz

Der Schadensersatz umfasst den Ersatz des materiellen Schadens und den Ersatz des immateriellen Schadens. Wenn es um die Entschädigung für moralischen Schaden geht, gelten die entsprechenden Bestimmungen der Auslegung des Obersten Volksgerichts zu bestimmten Fragen bezüglich der Bestimmung der Haftung für moralischen Schaden in zivilrechtlichen Delikten.

Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für immaterielle Schäden setzen das Gesetz und die richterliche Auslegung keine Grenze. Es wird jedoch festgelegt, dass bei der Bestimmung der Höhe der Entschädigung folgende Faktoren herangezogen werden: der Grad des Verschuldens des Schädigers, die besonderen Umstände wie Mittel, Anlass und Art der Verletzung, die durch die Verletzung verursachten Folgen, die Rentabilität des Schädigers, die wirtschaftliche Fähigkeit des Schädigers, die Verantwortung zu übernehmen, und der durchschnittliche Lebensstandard am Ort des zuständigen Volksgerichts.

(III) Streitgegenstände für Scheidungsschäden und Verjährung

  1. Scheidungsentschädigung kann nur von der verschuldensunabhängigen Partei eingebracht werden und nur im Scheidungsverfahren oder innerhalb eines Jahres nach der Scheidung.
  2. verschuldensunabhängige Partei als Kläger des Scheidungsverfahrens, muss der Antrag auf Schadensersatz zur gleichen Zeit des Scheidungsverfahrens eingereicht werden, wie die Scheidung nicht eingereicht wurde, nach der Scheidung kann nicht ein separater Antrag auf Schadensersatz sein.
  3. In Scheidungssachen, in denen die verschuldensunabhängige Partei der Antragsgegner ist, kann der Antragsgegner gleichzeitig mit der Zustimmung zur Scheidung einen Antrag auf Schadensersatz stellen. Stimmt der Antragsgegner der Scheidung nicht zu und erhebt keinen Schadensersatzanspruch, kann er innerhalb eines Jahres nach der Scheidung eine gesonderte Klage diesbezüglich einreichen.
  4. Bei einer Scheidung, bei der die verschuldensunabhängige Partei der Beklagte ist, führt das Gericht, wenn der Beklagte im ersten Prozess keinen Antrag auf Schadensersatz stellt, dies aber im zweiten Prozess tut, eine Mediation durch. Scheitert die Mediation, können die Parteien im ersten Prozess nach der Scheidung eine getrennte Klage einreichen.
  5. Stellt eine Partei beim Volksgericht einen Antrag auf Schadensersatz aus den im chinesischen BGB genannten Gründen, nachdem die Partei beim Standesamt die Scheidung angemeldet hat, so nimmt das Volksgericht den Antrag an. Hat der Betroffene jedoch zum Zeitpunkt der Scheidungsvereinbarung ausdrücklich auf den Antrag verzichtet oder wird der Antrag ein Jahr nach Eintragung der Scheidung gestellt, wird er nicht unterstützt.