Scheidung durch Vereinbarung in China
Das chinesische BGB legt fest: "Lassen sich die Ehegatten freiwillig scheiden, so haben sie eine schriftliche Scheidungsvereinbarung zu unterzeichnen und die Eintragung der Scheidung persönlich beim Standesamt zu beantragen. Grundlage der Scheidungsvereinbarung ist, dass die Parteien sich freiwillig scheiden zu lassen. Aus der Vereinbarung muss außerdem klar hervorgehen wie sie den Kindesunterhalt regeln und wie ihr Vermögen aufteilt wird."
Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Antrags auf Eintragung der Scheidung beim Standesamt kann jede Partei, die sich nicht scheiden lassen will, den Antrag auf Eintragung der Scheidung beim Standesamt zurückziehen.
Innerhalb von dreißig Tagen nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist haben beide Parteien persönlich bei der Heiratsregistrierungsbehörde die Ausstellung einer Scheidungsurkunde zu beantragen; unterlassen sie dies, so gilt der Antrag auf Registrierung der Scheidung als zurückgezogen.
(i) Bedingungen für eine einvernehmliche Scheidung
- Die Ehegatten, die die Scheidung beantragen, stellen gemeinsam einen Antrag beim zuständigen Standesamt.
- Beide Parteien sind voll geschäftsfähig.
- Die Parteien haben eine Scheidungsvereinbarung geschlossen, aus der hervorgeht, dass die Parteien sich freiwillig scheiden lassen, und ein Konsens über Kindesunterhalt und Vermögensaufteilung enthält.
- Die Parteien sind im Besitz einer Heiratsurkunde, die von einem Heiratsregisteramt in der VR China oder von einer chinesischen Botschaft (bzw. Konsulat) im Ausland ausgestellt wurde.
- Die Parteien reichen jeweils zwei 2-Zoll-Passphotos neueren Datums ein.
- Die Parteien sind im Besitz der in den Artikeln 23 bis 28 der Vorläufigen Normen für die Eintragung der Eheschließung festgelegten Ausweisdokumente, nämlich des ständigen Haushaltsregisters und des Personalausweises für Chinesische Staatsbürger und entsprechender Dokumente für Ausländer.
(ii) Verfahren für die einvernehmliche Scheidung
Die Eheregistrierungsordnung sieht vor, dass für eine einvernehmliche Scheidung die Parteien persönlich die Registrierung der Scheidung bei der Eheregistrierungsbehörde beantragen müssen, bei der einer von ihnen eine Haushaltsregistrierung hat. Wenn sie ihren Hukou 户口 (chinesischer Wohnsitz) an eine neue Adresse verlegt haben, muss der Antrag bei der Heiratsregistrierungsverwaltung am neuen Hukou-Standort gestellt werden.
Die Heiratsregistrierungsbehörde ist in Städten das (Minzhengju: 民政局) Bureau of Civil Affairs und in ländlichen Gebieten die Volksregierung der Gemeinde.
Abwicklung des Scheidungsverfahrens
Vorprüfung - Annahme - Prüfung - Registrierung (Ausstellung einer Bescheinigung).
- Die Parteien reichen Unterlagen und Belege ein
- Der Standesbeamte prüft die entsprechenden Dokumente und Belege
- Der Standesbeamte erklärt dem Betroffenen die Voraussetzungen des Eherechts für die Eintragung einer Scheidung
- Der Standesbeamte befragt die Parteien über ihre Scheidungsabsicht und über den Inhalt der Scheidungsvereinbarung.
- Wenn die Parteien sich freiwillig scheiden lassen und Einigkeit über Angelegenheiten wie Kindesunterhalt und Vermögensaufteilung besteht, füllen die Parteien die Erklärung über den Antrag auf Eintragung der Scheidung aus und unterschreiben sie vor dem Standesbeamten
- Beide Ehegatten unterschreiben die Scheidungsvereinbarung persönlich; der Standesbeamte bezeugt die Scheidung. Jeder Ehegatte erhält eine Kopie der Vereinbarung und eine Kopie wird im Eheregister hinterlegt.
- Der Standesbeamte prüft die von den Parteien eingereichten Unterlagen, die Erklärung über den Antrag auf Scheidungsregistrierung und die Scheidungsvereinbarung und füllt das Formular zur Prüfung und Bearbeitung der Scheidungsregistrierung und die Scheidungsurkunde aus, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind.
- Ausstellung der Scheidungsurkunden nach Ablauf der seit 2020 eingeführten 30 Tage
Frist
Die Ausstellung einer Scheidungsurkunde erfolgt in Anwesenheit beider Parteien in folgenden Schritten.
- Beide Parteien bestätigen ihre Namen, Geburtsdaten und die Absicht, sich scheiden zu lassen.
- Der Standesbeamte belehrt beider Parteien über ihr Rechtsverhältnis nach Erhalt der Scheidungsurkunde und über das Verhältnis zu ihren Kindern und Pflichten nach der Scheidung.
- Die persönliche Unterschrift der Parteien im Abschnitt "Unterschrift oder Fingerabdrücke der Partei"; wenn die Parteien ihre Namen nicht schreiben können, werden ihnen Fingerabdrücke abgenommen.
- Stempeln Sie die Heiratsurkunde der Parteien mit einem gestreiften Siegel, auf dem steht "Die Parteien sind geschieden diese Heiratsurkunde ist ungültig. ×× Standesamt". Die entwertete Heiratsurkunde ist an die betreffende Person zurückzugeben.
- Die Scheidungsurkunde wird den Scheidungsparteien ausgehändigt, wobei beiden Parteien bekannt gegeben wird, dass sie eine Scheidungsurkunde erhalten haben und ihre Ehe aufgelöst wurde.
(iii) Umstände, unter denen eine einvernehmliche Scheidung nicht erreicht werden kann
Die Heiratsregistrierungsbehörde nimmt eine Scheidung nicht an, wenn die Scheidungsparteien unter einem der folgenden Umstände registriert sind.
- Es wurde keine Scheidungsvereinbarung getroffen
- Personen, die nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig sind
- Die Ehe wurde nicht in Festlandchina registriert.
Die Heiratsregistrierungsbehörde akzeptiert diejenigen nicht, die die Bedingungen für die Registrierung der Scheidung nicht erfüllen. In diesem Fall stellt die Behörde den betroffenen Parteien eine Mitteilung über die Nichtregistrierung der Scheidung aus und bietet entsprechende Rechtsberatungsdienste an.
(iv) Für die einvernehmliche Scheidung vorzulegende Dokumente
Personen mit Wohnsitz in Festland China, die eine Scheidung beantragen, müssen die folgenden Dokumente und Belege vorlegen.
- Haushaltsbuch (hukouben: 户口本) und Personalausweis
- Heiratsurkunde
- eine von beiden Parteien gemeinsam unterzeichnete Scheidungsvereinbarung.
(v) Bei der Unterzeichnung der Scheidungsvereinbarung zu beachtende Punkte
In der Scheidungsvereinbarung werden der Wille der Parteien zur Scheidung, der Kindesunterhalt, die finanzielle Unterstützung eines der Ehegatten in Härtefällen, die Verfügung über das Vermögen und die bestehenden Schulden sowie andere vereinbarte Angelegenheiten festgehalten. Der Inhalt der Vereinbarung muss dem Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Frauen und Kindern förderlich sein.
Der Begriff "Scheidungsabsicht" bedeutet, dass beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind. Der Begriff "Kindesunterhalt" bedeutet, bei welcher Partei die Kinder leben werden, d.h. wer das Sorgerecht für die Kinder haben wird. Bei mehreren Kindern wird dies separat angegeben. Lebt ein Kind bei einer der Parteien, hat die andere Partei Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts wird von den Parteien vereinbart. Die sogenannte "Behandlung des Vermögens und der Schulden" bezieht sich auf die Frage, wie das gemeinsame Vermögen der Ehegatten aufgeteilt werden soll, und es muss klar sein, welches Vermögen wem gehört, und wenn es gemeinsame Schulden gibt, muss festgelegt werden, welche Partei sie trägt, und wenn sie von beiden Parteien geteilt werden, muss festgelegt werden, welche Partei wie viel davon tragen soll. Der Begriff "finanzielle Unterstützung für die Notlage eines der Ehegatten" bedeutet, dass, wenn einer der Ehegatten in Notlage ist, der andere Ehegatte finanzielle Unterstützung leisten soll, und zwar in welcher Art und Weise oder in welcher Höhe.
(vi) Situationen in denen keine einvernehmliche Scheidung möglich ist
- Nur eine Partei beantragt die Scheidung
- Beide Seiten beantragen die Scheidung, aber über den Kindesunterhalt, die Behandlung des gemeinsamen Vermögens und andere Angelegenheiten ist keine Einigung erzielt worden.
- Eine oder beide Parteien sind eingeschränkt geschäftsfähig
- Wenn die Ehe nicht registriert wurde
In den oben genannten Fällen können die Parteien gemäß dem Gesetz eine Klage beim Volksgericht einreichen, und die spezifischen Verfahren sind im Rechtsstreit für die Scheidung beschrieben.
(vii) Rückgängigmachung der Scheidungsvereinbarung
Kann eine Scheidungsvereinbarung widerrufen werden, nachdem die Scheidung vereinbart wurde? Artikel 8 der Rechtsauslegung des Obersten Volksgerichts über die Anwendung des Eherechts (II) bestimmt: "Die Bestimmungen der Scheidungsvereinbarung über die Aufteilung des Vermögens oder die von den Parteien getroffene Vereinbarung über die Aufteilung des Vermögens als Ergebnis der Scheidung sind sowohl für den Mann als auch für die Frau rechtlich bindend. Das Volksgericht nimmt jede Klage an, die von den streitenden Parteien über die Erfüllung der genannten Vereinbarung über die Teilung des Vermögens erhoben wird." Gleichzeitig gelten die Bestimmungen des Art. 9 der Auslegung: "Wenn ein Mann oder eine Frau innerhalb eines Jahres nach der Scheidung die Vereinbarung über die Gütertrennung rückgängig macht und beantragt, die Vereinbarung über die Gütertrennung zu ändern oder aufzuheben, muss das Volksgericht dies akzeptieren. Wenn nach einer Anhörung im Rahmen der Scheidungsvereinbarung keine Anzeichen auf Betrug, Nötigung, Verschleierung von Vermögenswerten oder andere entscheidende Umstände gefunden wurden lehnt das Gericht den Antrag der Partei ab."
(viii) Scheidungsvereinbarung mit Auslandsbezug
- Institutionen für Scheidungsverfahren
Wenn eine oder beide Parteien die Staatsangehörigkeit von Hongkong, Macau, Taiwan oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, gibt es unter Umständen eine eigene zuständige Behörde. In Peking ist das beispielsweise das „Marriage Registration Office of the Beijing Civil Affairs Bureau“. - Bedingungen für die Beantragung der Scheidungsurkunde
- Die Scheidung muss von beiden Parteien freiwillig vollzogen werden.
- Beide Parteien müssen eine Einigung über Angelegenheiten wie Kindesunterhalt und Vermögensaufteilung erzielt haben.
- Die ursprüngliche Ehe muss in Festlandchina registriert worden sein.
- Beide Parteien müssen voll geschäftsfähig sein.
- Beide Parteien müssen gemeinsam die Registrierung der Scheidung bei der zuständigen Behörde beantragen.
- einzureichende Dokumente für die Scheidung
- Einwohner von Peking: Haushaltsbücher und Einwohnerausweise; ihre Heiratsurkunde; und die von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung über die freiwillige Scheidung.
- Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan: ihre gültigen Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger von Hongkong, Macao und Taiwan ihre Personalausweise bzw. Reisepässe; ihre Heiratsurkunde; und die von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung über die freiwillige Scheidung.
- Übersee-Chinesen und Ausländer: Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reisedokumente; die Heiratsurkunde und die von beiden Parteien unterzeichnete freiwillige Scheidungsvereinbarung.