Kosten für einen bi-nationalen Scheidungsprozess
(I) Gerichtsgebühren
Nach der Gebührenordnung des Obersten Volksgerichts erhebt das Gericht fünfzig Yuan (in der Regel aber dreihundert bis fünfhundert Yuan) für die Prozessgebühr, wenn der Gegenstand der Scheidungssache unter zehntausend Yuan liegt. Wenn der Streitwert über zehntausend Yuan liegt, erhebt das Gericht eine zusätzliche Prozessgebühr von 1%.
Aus Gründen der Kostenersparnis halten manche Parteien bei der Klageerhebung den Streitwert in einem bestimmten Rahmen und zahlen so weniger an Gerichtsgebühren. Sobald das Gericht jedoch beschließt, über das tatsächliche Vermögen zu verfügen, wird es die Partei in der Regel auffordern, die Gerichtsgebühren rückwirkend zu zahlen. Natürlich bedeutet eine Nachzahlungsaufforderung in der Regel, dass das Gericht eher zu einer Scheidung bereit ist. Letztendlich wird das Gericht prüfen, wie viel des Vermögens zwischen den Parteien aufgeteilt wird und die Parteien werden die Kosten des Rechtsstreits teilen.
(II) Gebühr für die Vertretung durch einen Anwalt
Die Anwaltshonorare für internationale Fälle sind relativ hoch, da sich die Stundensätze an den internationalen Standards orientieren. Über die-deutsch-chinesische-Scheidung haben wir für unsere Mandanten eine Alternative geschaffen.
Wenn der Streitwert nicht groß ist, liegt der derzeitige mittlere Preis für eine lokale Ehe Klage ohne internationalen Bezug in Peking in der Regel bei etwa zehntausend Yuan. Bei der Beauftragung eines erfahrenen Anwalts kann das Honorar schnell ein Vielfaches dieser Summe betragen.
(III) Kosten für Gutachten
Sind sich die Parteien über den Wert des streitigen Hauses uneinig, wird das Gericht den Parteien in der Regel empfehlen, ein Immobiliengutachten durch eine Gutachterstelle zu beantragen. Die Parteien wählen eine von mehreren vom Gericht vorgestellten Gutachterbüros aus und wenn man sich nicht einigen kann, wird das Gericht ein Losverfahren zwischen den Parteien veranstalten, um es zu bestimmen. Die vom Gutachterbüro erhobene Gebühr richtet sich nach dem Preis der Immobilie.
(IV) Zeitaufwand
Die Dauer der Scheidung ist von Fall zu Fall bzw. von Scheidungsmethode zu Scheidungsmethode unterschiedlich. Eine vereinbarte Scheidung kann weniger als eine Stunde dauern, wenn die Genehmigungen und Formalitäten in Ordnung sind.
Wird die Scheidung erst prozessiert oder verhandelt, ist es schwierig zu schätzen, wie lange es dauert. Wenn die Verhandlungen mit der Gegenpartei scheitern und anschließend ein Anwalt eingeschaltet wird, empfehlen wir etwa zwei Wochen lang eine außergerichtliche Regelung zu finden. Wenn es innerhalb dieser Zeit keine Fortschritte in den Verhandlungen gibt, wird empfohlen, vor Gericht zu gehen, um die Scheidung im Wege eines Prozesses einzureichen.
Häusliche Scheidungssachen sind in der Regel Schnellverfahren und werden innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Wenn sich eine der Parteien in erster Instanz hartnäckig gegen die Scheidung wehrt und die gerichtliche Mediation unwirksam ist, wird in der Regel innerhalb kürzester Zeit ein Urteil ergehen. Bei ausländischen Ehen oder großen Vermögenswerten oder einem relativ komplexen Fall kann das Gericht den Fall im ordentlichen Verfahren verhandeln. Die Prozessdauer beträgt dann erfahrungsgemäß sechs Monate. Spricht das Gericht in erster Instanz die Scheidung nicht aus, muss die Zeit neu berechnet werden, wenn die Klage nach sechs Monaten eingereicht wird. Der Zeitaufwand für die Bewertung und Begutachtung der Vermögenswerte ist im Verfahren nicht enthalten.