Wie sind gemeinsames Vermögen und gemeinsame Schulden der Ehegatten definiert und aufzuteilen?
Gemeinsames Vermögen der Ehegatten ist das Vermögen, das den Ehegatten während der Ehe gemeinsam gehört.
Die gemeinsame Schuld der Ehegatten ist die Schuld, die beide Ehegatten oder einer von ihnen gegenüber einem Dritten für das gemeinsame Leben der Ehegatten während des Bestehens der Ehe eingegangen sind.
1. Gemeinsames Eigentum von Mann und Frau
Artikel 1062 des Zivilgesetzbuches (gültig ab 1. Januar 2021) sind die folgenden Güter, die von den Ehegatten während der Ehe erworben wurden, gemeinsames Eigentum der Ehegatten und gehören den Ehegatten gemeinsam.
- Löhne, Boni, Arbeitsentgelte;
- Die Erlöse aus der Produktion, dem Geschäft oder der Investition;
- Die Erlöse aus geistigen Eigentumsrechten;
- geerbtes oder durch Schenkung erhaltenes Vermögen, außer wie in Artikel 103(3) des Gesetzes vorgesehen;
- anderes Eigentum, das im gemeinsamen Besitz sein soll.
Ehegatten haben das gleiche Recht, mit ihrem gemeinsamen Vermögen umzugehen.
Das gemeinsame Eigentum von Ehemann und Ehefrau in China hat die folgenden Merkmale.
- Die Ehe ist eine Gütergemeinschaft von Mann und Frau. Zwei Personen, die keine eheliche Beziehung gebildet haben, wie unverheiratete Lebensgemeinschaften, und Paare deren Ehe ungültig ist oder annulliert wurde haben keine Gütergemeinschaft;
- Das gemeinsame Vermögen der Eheleute ist das während der Ehe erworbene Vermögen. Das voreheliche Vermögen ist nicht das gemeinsame Vermögen der Eheleute.
- Das gemeinsame Vermögen der Ehegatten ist das von beiden Ehegatten oder einem von ihnen erworbene Vermögen und schließt das durch Arbeit erworbenen Vermögen als auch das nicht durch Arbeit erworbenen Vermögen ein.
2. gemeinsame Schulden der Ehegatten
Artikel 1.089 des Zivilgesetzbuches (in Kraft getreten am 1. Januar 2021), bei der Scheidung werden die gemeinsamen Schulden der Ehegatten gemeinsam zurückgezahlt. Wenn das gemeinsame Vermögen nicht ausreicht um die gemeinsame Schuld zu tilgen so sollen sich die Eheleute möglichst auf einen Vergleich einigen aus dem hervorgeht wie sie die Schulden begleichen. Wenn diese Einigung scheitert, entscheidet das Volksgericht.
Die gemeinsamen Schulden der Ehegatten sind die Schulden, die einer oder beide Ehegatten während der Ehe im Rahmen ihres gemeinsamen Lebens oder zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit eingegangen sind. Sie hat zwei grundlegende Merkmale: Erstens muss die Schuld während des Bestehens der Ehe zwischen den beiden Parteien entstanden sein. Zweitens müssen die Schulden für das gemeinsame Leben der Ehegatten oder für gemeinsame Produktions- oder Geschäftstätigkeiten verwendet werden, auch zum Zweck der Erfüllung von Unterhalts- und Unterstützungspflichten. Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, sind Schulden, die im Namen eines oder beider Ehegatten entstanden sind, gemeinsame Schulden.
Eine klare Einordnung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Eheleute ist die Grundlage zur Gütertrennung bei einer Scheidung.
Vermögensaufteilung bei der Scheidung
Die Ehegatten können vereinbaren, dass das während der Ehe erworbene Vermögen und das voreheliche Vermögen jedem von ihnen gemeinsam oder jedem von ihnen teilweise gehören soll. Die Vereinbarung soll in schriftlicher Form erfolgen. Gibt es keine Vereinbarung oder ist die Vereinbarung unklar, so gehört das Vermögen, das beiden Ehegatten gehört, beiden Ehegatten; das persönliche Vermögen gehört den Eheleuten selbst.
Eine Vereinbarung der Ehegatten über das während der Ehe erworbene Vermögen und das voreheliche Vermögen ist für beide Parteien verbindlich.
Vereinbaren die Eheleute, dass das während der Ehe erworbene Vermögen jedem von ihnen gehören soll, werden die Schulden eines der Ehegatten mit dem Vermögen des anderen Ehegatten beglichen.